Cannabissteuer-Einnahmen-Verteilungsschlüssel:
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Bsp. I: Modell: „O“1,i:
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40 % fürs Schulwesen (Bildung),
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20 % für die Behandlung von Abhängigkeiten,
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05 % für Suchtprävention,
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15 % für das Polizeiwesen,
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10 % für die Gemeinden,
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10 % für Verwaltungsbezirke (Countys)
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Bsp. II: Alternativmodell:
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15 % Landesbudget für öffentliches Bildungssystem, einschl. sog. häuslicher Bildung,
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10 % Drogenberatung, Aufklärung, Suchtkrankenbetreuung,
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25 % als Ersatz für den sog. „Pflegeregress“ für Länderbudgets,
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Rest (abzüglich der Kosten für den Cannabisvertriebsstättenbetrieb) ins Bundesbudget,
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Bsp III: Modell „W“2,ii:
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abzüglich der Cannabismarktlegalisierungskosten,
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55% des Überschusses fürs Gesundheitswesen,
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25% für Suchtpräventionsprojekte;
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