Deutschland

Modell

Bundesdrucksache 19/819 (Feber 2019) bzw.

Bundesdrucksache 18/4204 (März 2015)

 

Cannabiskontrollgesetz & Cannabissteuergesetz

 

Überblick der Regulierungen

 

  • Schutzalter: 18 Jahre,

  • Straffreiheit bzw. Freimengen: 30 g bzw. Jahresernte von 3 Pflanzen,

  • „sichere“/befriedete Aufbewahrung,

  • Steuersätze:

    • 4 € je Gramm: getrocknete Blüten,

    • 5 € je Gramm: Harz/Hasch,

    • 6 € bei: Öle, Konzentrate, Extrakte;

    • Cannabissteuerbefreiung u.a. für NATOi und Co.;

  • Verbote: bzw. nicht legalisiert

    • U18 (Weitergabe, Abgabe, Erwerb; Kinder-&Jugendschutz),

    • Anbau von mehr als drei (weiblichen) Pflanzen in der Blütephase,

    • Besitz von mehr als 30 Gramm, bzw.

    • Besitz von mehr als die Jahresernte von drei (weiblichen) Pflanzen,

    • unbefriedete Aufbewahrung (u.a. Kinder-&Jugendschutz)

    • gen-technisch-verändertes Cannabis,

    • Werbungs-/Bewerbungsverbot im Allgemeinen,

    • THC-haltige alkoholische Getränke,

 

Nicht berücksichtigt: bzw. nicht legalisiert

 

    • Konsum auf öffentlichen Plätzen (einschl. Parks und Co.),

    • häusliche und/oder schulische Aufklärung/Drogenberatung1,

    • Lenken eines Kraftfahrzeuges,

    • kritische Berufe: medizinische Berufe, Polizei u. Justizwache, Sicherheitsdienstleisungsunternehmen,

    • THC-haltige nicht-alkoholische Getränke.

    • THC-Lebensmitteln (?),

 

(!) Übergangsfrist (nach parlamentarischen Beschluss): 2 Jahre (!)

 

 

Überblick weiterer Regulierungen

 

  • Auf Verpackungen sind folgende Warnhinweise anzubringen:

    • „Der Konsum von Cannabis kann zu einer Abhängigkeit und weiteren gesundheitlichen Problemen führen. Kinder und Jugendliche können durch den Gebrauch von Cannabis in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.
      Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an Ihren Arzt, die Apotheke Ihres Vertrauens oder an die nächste Drogenberatungsstelle.“,

    • Nur für Erwachsene.
      Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren.“,

    • „Nehmen Sie unter Einfluss von Cannabis nicht am Straßenverkehr teil2.“ und

    • Warnung3 vor dem Konsum von Cannabis(-produkten) während Schwangerschaft & Stillzeit.

 

Anmerkungen:

 

1Anmerkung: Dafür aufklärungspflichtiges Verkaufspersonal.

 

2Anmerkung: Ggw. ist meines Wissens nach, das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis verboten.
→ Genügt zukünftig eine Empfehlung oder bedarf es eine weiteren gesetzlichen Verbot,

 

3Anmerkung: Ist eine warnende Empfehlung ausreichend, oder bedarf es einem diesbezüglichen gesetzlichen Verbot?

 

Quellen/Verweise:

 

iNATO-Truppenstatut (Deutchland)
Wissenschaftlicher Dienst: www.bundestag.de/resource/blob/418456/12c72156e0e29422d9933848bc4c6b0e/wd-3-416-08-pdf-data.pdf
Österreich´s PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001553 bzw.
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10001553/Rechtsstellung%20ihrer%20Truppen%20-%20Partnerschaft%20f%c3%bcr%20den%20Frieden%2c%20Fassung%20vom%2026.01.2020.pdf
Notiz: 2020 geplante Demonstrationen in Deutschland ( ! Revival/Projekt EUpäischer Frühling, nach Vorbild/Muster der sogenannten Blumen- & Farbenrevolutionen?) → Corona-bedingte Absage (?)

 

 

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