Eidgenossenschaft Schweiz

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Legalisierungskonzepte der Eidgenossenschaft Schweiz1

 

  • Aktualisierung:
    Mit dem Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes am 1. Oktober 2013 ist das
    Ordnungsbussenverfahren (OBV) für den Cannabiskonsum (bis zu 10 Gramm) eingeführt worden. Das
    Verfahren sieht vor, dass erwachsene Konsumierende anstelle einer Verzeigung mit einer
    Ordnungsbusse von Fr. 100.- (zahlbar innert 30 Tagen) bestraft werden können, ohne dass das Vorleben
    des Täters berücksichtigt wird und ohne Eintrag in das Strafregister
    Q: www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/publikationen/forschungsberichte/forschungsberichte-sucht/forschungsberichte-cannabis.html#1733906544 
  • legal ist ggw. der Verkauf von Cannabisprodukten mit einem THC-Gehalt von bis zu einem Prozenti,2

  • Herstellung, Konsum und Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken ist ungesetzlichii.

  • 100 Franken Bußgeld fürs Kiffeniii/Cannabiskonsum,

  • ggw. gelten 10 Gramm Cannabis als geringfügige Menge3 , iv,

  • Statistiken:

    • Umfrage4 2018v: Bevölkerungsmeinung/-stimmungslage

      • 46 % der Bevölkerung ab 15 Jahren befürworten eine Cannabislegalisierung5,

      • 07 % der Bevölkerung ab 15 Jahren befürworten eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und des Besitzes,

      • 39 % der Bevölkerung ab 15 Jahren befürworten eine Fortführung des ggw. Verbots oder sind für eine Verschärfung,

    • Rund ein Drittel der Personen ab 15 Jahren hat bereits Erfahrungen mit Cannabis gemachtvi;

    • Rund 7% der Wohnbevölkerung6 ab 15 Jahren haben im letzten Jahr zumindest einmal Cannabis konsumiertvii,

    • jährlicher Cannabiskonsum: 40 bis 60 Tonnenviii , ix,

    • rd. 200.000 SchweizerInnen „kiffen“ regelmässigx,

 

  • Cannabismarkt „Schweiz“: Schätzungen & Prognosen

    • jährlicher Cannabissteuereinnahmen: 300 Millionenxi,

    • über 110.000 CannabisPatientInnen7,xii,

    • 300.000 bis 400.000 CannabiskonsumentInnen,

    • schweizerischer Markt für MedizinalCannabis: 1,3 Milliarden Frankenxiii,

    • 300 Millionen für den Staatxiv

    • CBD-Markt: 60 Millionen Frankenxv,

    • THC-Cannabis-Markt: ?

    • Schwarzmarkt: ? Millionen Franken ?

 

  • (Forschungs-)Modellprojektregionen:

    • Baselxvi:

    • Bernxvii:

      • Apotheken-Modellxviii,8,

      • Vereinsmodellexix,

      • Stadtparlament hat einen Vorstoss der „links-grünen“ Fraktion GB/JA überwiesen und damit der Stadtregierung den Rücken gestärkt,

      • Cannabisproduktion durch staatlich/nationale HanfbäuerInnen,

      • kein „importiertes“ Cannabis,

      • Ein Zeichen für die Liberalisierung „weicher Drogen“ und gegen die Kriminalisierung der vielen CannabiskonsumentInnen9,

      • Vorbild: CannabisSocialClubs Spanien/Katalonien,

    • Genfxx:

      • CSS-Vereins-Modellxxi,10, auch sog.

      • Cannabisklubsxxii ,

    • Winterthur,xxiii,xxiv,11:

    • Zürichxxv:

      • Mindestalter 16 Jahrexxvi,

      • Apotheken-Modellxxvii,

      • Erstversuch 2010xxviii,

    • Luzernxxix: ggw. nicht Teil der Modellregionenxxx,

 

 

  • Forschungsbedingungen / TeilnahmebedingungenTeilnehmerInnen müssen – trotz bestehenden gesetzlichen Verbot – bereits Cannabis konsumieren12

  • Forschungsprojekt (II)betreffend dem Führens/des Lenkens eines Kraftfahrzeuges bzw. eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis sowie medizinischen Cannabisprodukten13

 

 

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  • Legalisierungs-/Regulierungsmodelle/Regulierungskonzeptexxxi:

 

    • Totales/Absolutes Cannabis Verbot - ACV:

      • Konsum: verboten,

      • Besitz: verboten,

      • Anbau / Produktion / Herstellung: verboten,

      • Erwerb / Kauf / Ankauf: verboten,

      • Handel / Wirtschaften: verboten,

 

    • Entkriminalisierung von Cannabis und CannabiskonsumentInnen14

      • Konsum:

        • verboten, aber

        • keine strafrechtliche Verfolgungen,

        • zeitliche und örtliche/regionale/lokale bzw. personenbezogene15 Einschränkungen sind möglich,

      • Besitz:

        • verboten, aber

        • keine strafrechtliche Verfolgungen,

        • fehlende Regelungen bereffend der persönlichen Weitergabe an mündige und unmündige/minderjährige Menschen,

      • Anbau/ Produktion / Herstellung:

        • teilweise erlaubt, aber

        • staatlich reguliert,

        → nur staatlich regulierter/lizenzierter Anbau
        → Schwarzmarktproblematik16

      • Handel / Wirtschaften: verboten

      • Personen17:

        • Begnadigungenxxxii sowie Löschung von Einträgenxxxiii,

 

    • Reglementierung/Legalisierung – regulierte Cannabisfreigabe

      • Konsum:

        • erlaubt

        • zeitliche und örtliche18/regionale19/lokale20 Einschränkungen sind möglich

      • Besitz:

        • erlaubt, aber

        • staaatliche Regulierung möglich

      • Anbau / Produktion / Herstellung:

        • teilweise erlaubt und

        • staatlich reguliert,

      • Handel:

        • teilweise erlaubt und/aber

        • staatlich reguliert,

 

    • Totale Cannabisliberalisierung

      • Konsum: erlaubt und nicht staatlich reguliert,

      • Besitz: erlaubt und nicht staatlich reguliert,

      • Anbau/ Produktion / Herstellung: erlaubt und nicht staatlich reguliert,

      • Handel / Wirtschaften: erlaubt und nicht staatlich reguliert,

 

    • totale und (all-)umfassende Liberalisierung

      • auch anderer Drogen und Suchtmitteln wie Heroin21, XTC, Kokain,CrystalMeth und Co., und nicht staatlich reguliert

 

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  • Cannabisregulierungsmodellexxxiv:

 

    • kommerzielles Modell22Marktwirtschaftliches Modell:
      Hier wird Cannabis bzw. die Produktion und der Vertrieb wie andere Konsumgüter, nach marktwirtschaftlichen Kriterien behandelt und gehandelt,

    • (gesetzgeberische-) staatliche Modelle:
      Produktion und Vertrieb erfolgen aufrund liberaler bis strenger und umfassender staatlicher Regulierungen sowie tlw. einer Planpolitik (Planwirtschaft),
      Gewinnmaximierung steht nicht im Vordergrund,
      mögliche Verkaufstättenxxxv: GrowShops, Traffiken, Apotheken, usw.

 

    • Vereinigungsmodell – Vergemeinschaftlichendes-/Vereinisierendes Modell23:
      In sog. Vereinigungen werdn die Produktion und der Vertrieb durch nicht-gewinnorientierte Organisationen (Vereinen) mit geregeltem Zugang/Zutritt verwaltet24.
      Vorbild: CSC (Spanien, Katalonien)

 

    • Apotheken25-Modell:

      • Vertrieb (Verkauf) nur über Apotheken,

 

    • Sonderfallxxxvi:Export-Modellxxxvii:

      • Anbau und Produktion von Cannabis für den Export,
        trotz Fortführung einer inländischer Verbotspolitik,

      • Anbau und Produktion von medizinischen Cannabis für den Export, trotz Fortführung einer inländischer Verbotspolitik,

      • Fortführung der inländischen Verbotspolitik, jedoch Legalisierung für die Exportwirtschaft,

 

    • weitere Bsp./Überlegungen betr. Reglementierungenxxxviii:

      • Nicht Legalisierung von Cannabis mit hohem THC-Gehaltxxxix (THC-Strong),

      • kein Verkauf an Jugendliche (Menschen unter dem gesetzlichen Mindestalter),

      • kein Verkauf an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz26
        Ausschluss von nicht-Einheimischen,
        Ausschluss von TouristInnenxl,
        Ausschluss von ausländischen BerufspendlerInnen27,

      • Marktregulierung mittels Bezugskarten28,

      • kein Verkauf an Cannabis-Automaten,

      • Verkauf nur in konzessionierten/lizenzierten Verkaufsstellen,

      • Meldepflicht und Begrenzung der Höchstmengen im Bezug auf Anbau, Lagerhaltung und Einzelverkauf,

      • Regulierung oder Deklarationspflicht bezüglich THC-Gehalt,

      • Werbeverbot,

 

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  • Zielsetzungen der Legalisierung:

    • Trennung(Auf-)Splittung der Drogenschwarzmärkte29,

    • Reduktion des Drogenschwarzmarktes um den Faktor „Cannabis“,

    • Reduktion von Beschaffungskriminalität u. Clan-/Gangskonflikte,

    • Qualitätsstandards betreffend Cannabisblüten und -Produkten,

    • Schutz vor Inverkehrbringung von Cannabis mit Verunreinigungen aller Art und Streckmitteln,

    • Entkriminalisierung von CannabiskonsumentInnen,

    • Einhebung von Steuern, und ggf. weitere

    • öffentliche Einnahmen durch Lizengebühren und Lizenzverfahrensgebühren

 

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  • Cannabisregulierungsmaßnahmenxli:

    • Beschränkung der täglich oder wöchentlich bzw monatlich zulässigen Erwerbsmengexlii, bwps. bis zu 10 Gramm Cannabis täglichxliii

    • Zugang zu regelmässig und problematisch Konsumierenden,

    • Kontrolle und Deklaration (Offenlegung) der Inhaltsstoffe, ggf. auch betr. Beimengungen und Düngemittelxliv und der Produktionsartxlv (indoor vs. outdoor), usw.

    • Regulierung und Steuerung der Nachfrage

    • Festlegung einer Altersgrenze,

    • Erhebung von Steuern,

    • Erhebung von Linzeneinahmen, Lizenzverfahrenseinnahmenxlvi,

    • lokale und regionalexlvii Verbote des Cannabiskonsums in Teilbereichen des öffentliches Raumes sowie beim Führen (Lenken) eines Kraftfahrzeuges,

    • Umsetzung eines strikten Werbeverbots30,

    • Evaluaierungen (Anpassungen, Adaptierungen) und Koordination der Regulierungen,

    • regionale oder lokale Verbote betreffend dem Eigenanbau für den persönlichen Eigenbedarf31 , xlviii,

    • Beachtung von Risiken für die sog. „öffentliche Gesundheit32,

    • Festlegung eines etwaigen gesetzlichen Mindestalter betreffend dem Erwerb, dem Besitz und dem Konsum von CBD-Cannabis sowie CBD-Medizinalcannabis,

    • Festlegungen betreffend einer etwaigen Führscheinabgabe bei Einnahme von CBD-Cannabisprodukten und Medizinal-CBD-Cannabis,

    • Festlegungen betreffend einer etwaigen Führscheinabgabe bei Einnahme von THC-Cannabis und Medizinal-THC-Cannabis,

    ein gesellschaftlicher aber auch politischer- und gesetzgeberischer sowie menschlicher Lern- und Wachstumsprozess.

 

 

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  • weiteres

    • Medizinalhanf: 2019 rd. 3.000 BAG-Ausnahmebewilligungenxlix,

    • Schätzung: über 110.000 CannabisPatientInnenl,

    • Sativex“ ist das einige Cannabisarzneimittel, welches ggf. Heilmittelrechtlich in der Schweiz zugelassen istli, u.a. bei Spastik bei Multipler Sklerose,

    • Cannabis-Therapiekostenübernahme

      • durch staatliche/nationale Krankenkassalii,33

      • durch private (Zusatz)Versicherungen,

    • gestiegenes Interesse an Medizinalcannabis aufgrund der breiten Einsatzmöglichkeitenliii,

    • medizinische Einsatzmöglichkeitenliv:

      • bei chronischen Schmerzzuständen, zum Beispiel

      • bei neuropathischen oder durch Krebs verursachten Schmerzen,

      • bei Spastik oder Krämpfen, die durch MultipleSkleroselv oder durch andere neurologischen Krankheiten ausgelöst werden,

      • bei Übelkeit und Appetitlosigkeit, im Falle einer Chemotherapie, sowie

      • bei HIV-Erkrankungenlvi,

    • Substitutionstherapien: eigenständige Entscheidungen d. Kantonelvii,

    • 4SM - 4-Säulen-Modelllviii:
      Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression,

    • kommerzieller Anbau (Produktion) von Medizinalhanf für den Exportlix,

    • Sicherheits- und Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Cannabisarzeimittel wurden 2019 in der schweizerische Arzneibuch (Pharmacopoea Helvetia) aufgenommenlx,

    • für Qualität und Zulassung von Medizinalcannabis ist SwissMedic34 zuständiglxi,

    • Magistralcannabisrezepturen: von Apotheken hergestellte Cannabisheilmittellxii,

 

    • Initiative: Anbau, Verarbeitung, Herstellung und Handel von Medizinalcannabis soll dem Bewillungs- und Kontrollsystem der Swissmedic unterstellt werdenlxiii,

    • Verbots betr. Cannabis zu nicht-medizinischen Zweckenlxiv, u.a. Genusszwecke35,

    • Studie „legalisierter Cannabisverkauf zu Genusszwecke“:

      • abgelehnt36 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BAG)lxv;

      • Antragsstellerlxvi:

        • Institut für Sozial- und Präventivmedizin,

        • klinisches Studienzentrum der Universität Bern

    • Sport, SpitzensportlerInnen und Cannabiskonsumlxvii,

    • Skifahren und Co. unter dem Einfluss von Cannabis, Alkohol oder beidemlxviii, sowie Unfälle mit Personenschaden,

    • Cannabis und das Lenken von Kraftfahrzeugen bzw. Folgen im Falle von Unfällen mit Personenschadenlxix,

    • kiffende Mütterlxx,lxxi,

    • dealende Kinder und Jugendliche am Pausenhoflxxii,

    • berauschte SeniorInnen und zu pflegende Personenlxxiii,

    • AM – AlmGras od. auch Alpengras,
      Bergbauern/BergbäuerInnen und Cannabis,

    • Cannabis in Wirtshäusern – Cannabis beim Wirten (um´s Eck)lxxiv,

    • SoldatInnen und Cannabis: Verbotlxxv,

    • gesetzliches Mindestalter: Festlegung auf Kantonsebene oder Bundesebene?37,

    • Prämienforschung: Prämien für Forschungswecke, u.a. bei Multipler Skleroselxxvi,

    • kosmetische Cannabisprodukte,

    • Cannbisfarmen und Cannabisunternehmen an der Börse,

    • gewerbliche/kommerzielle Indoor-GroßPlantagen38,

    • Junge Menschen unter dem gesetzlich tolerierten Alter betreffend Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit: Bussgeld vs strafrechtliche Belangung;

    • Cannabiskonsum älterer und zu betreuender bzw zu pflegender Menschen,

    • medizinischer Cannabiskonsum älterer und sog. zu betreuender bzw zu pflegender Menschen39,

    • Korrelation zwischen Cannabiskonsum und sog. „häuslicher Gewalt“,

    • Cannabis-Hooligans, oder der Cannabiskonsum und ein etwaige erhöhte Gewaltbereitschaft im allgemeinen,

    • staatliche/nationale und private Suchtmittelmittel- und Suchtberatungsstellen,

    • mobile Drogentestlabore40 bei Diskotheken und Festivals,

    • öffentliche bzw. staatliche/nationale Fixierstüberl41,

    • öffentliche Ausgaben für Arzneimittel bei Überdosen (Überdosierungen)42,

    • private Vereine zur betreuung/unterstützund von obdachlosen und Suchtkranken Menschenlxxvii,

    • „harte“ Strafen für Jugendliche bei Cannabiskonsum, einschl. verpflichtender „Zwangstherapien43

 

 

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  • das schweizerische Betäubungsmittelgesetzlxxviii:

    • gilt nicht für Stoffe, weche als Heilmittel verwendet werden,
      Heilmittelgesetzlxxix,

    • straffrei

      • Besitz kleiner Mengen (10 Gramm) Cannabis44,

      • Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittel für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichkeit des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsum einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar;

      • sog. „Entkriminalisierungspolitik“lxxx

    • Geldbuße(n) (auszugsweise)

      • bei Anstiftung und vorsätzliche Anstiftung zum Betäubungsmittelkonsum, einschl. Cannabiskonsum,

      • bei Verstößen gegen Werbebestimmungen45,

      • bei Verstößen betr. Informationsbestimmungen betr. Betäubungsmittel,

      • Vernachlässigung/Verletzung von Aufbewahrungspflichten bzw. Lagerungspflichten,

      • bei Verstößen gegen Ausführungsvorschriften,

      • Jugendschutzbestimmungen: Kooperation und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone46,

 

 

 

 

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  • Historie & bekannte & weniger bekannte „Meilensteine“:

    • 2022: (geplante) In-Kraft-Tretung eines gesetzlichen Mindestalter betreffend Erwerb, Besitz und Konsum von sog.
      CBD-Cannabisprodukten aller Art47,

    • 2021: In-Kraft-Tretung des adabtierten Betäubungsmittelgesetz betr. MedizinalCannabislxxxi,

    • 2020:

      • Adaptierung des Betäubungsmittelgesetz betr. Medizinalhanf:
        Direktverschreibung von Medizinalcannabis durch ÄrztInnenlxxxii,

      • Bundesgerichtsentscheid: keine Tabaksteuer auf Hanfblüten mit tiefem THC-Gehaltlxxxiii,

      • 10 Jahre – 1 Prozent THC bei CBD-Cannabisprodukte,

    • 2016:

      • Ablehnung eines Cannabis-Apotheken-Modells48 , lxxxiv

      • Schlüsseljahr der Cannabispolitiklxxxv,

    • 2013: Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzeslxxxvi, Administrativverfahren statt strafrechtliches Verfahren, Ordnungsbussenmodell,

    • 2012: Parlamentbeschluss: Ordnungsbussenverfahren bei Cannabiskonsum und Besitz geringfügiger Mengen49 , lxxxvii , lxxxviii,
      → Entkriminalisierung

    • 2010: Erhöhung des zulässigen THC-Gehalt auf 1 Prozent,

    • 2008:

      • „Cannabis 2008. Update zum Cannabisbericht 1999“lxxxix,

      • 2008: (Volks-/Bürger-)Initiativexc „Für eine vernünftigere Hanf-Politik mit wirksamen Jugendschutz“50,

    • 200451: Ablehnung des EKDF-Regulierungsvorschlag betr.

      • Legalisierung des Konsums,

      • Handels und Anbaus von Cannabis von 2001 und folglich

      • Ablehnung einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch den Nationalratxci,

    • 2001: Bundesratsvorschlag ans Parlamentxcii:

      • Straffreistellung bei Konsum,

      • „Augenmaß-politik“ bei Anbau und Handel;

      • Bundesgerichtsentscheid: Aufnahme von (einheimischen) Hanf mit hohem THC-Gehalt ins Betäubungsmittelgesetz52,

      • EKDF-Regulierungsvorschlagsentwurf betr. Legalisierung des Konsums, Handels und Anbaus von Cannabisxciii,

    • 1999: Cannabisbericht,

    • 1998: rd. 150 Hanfshops,

    • 1996: „Drogenpolitische Szenarien“ , Eröffnung des ersten Hanfshops,

    • 1992: Volksinitiative „Einheimischer Hanf ist frei in Anbau, Vertrieb und Verbrauch“

    • 1983: Bericht der Subkommission Drogenfragen,

    • 1951: „Haschisch-Verbotxciv: Aufnahme von Cannabis ins Betäubungsmittelgesetz; Gleichstellung mit Opiaten53;

 

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Literatur:

  • Hanf-Szene Schweiz: Für eine Regulierung des Cannabis-Marktes.
    Rodger Liggenstorfer, Francoius Reusser, Franz Schori
    Nachtschattenverlag, 1999
    ISBN: 978-3907080023
  • Cannabis Helvetia. Hanf in der Schweiz. Hoffnung für die Drogenpolitik.
    Nachtschattenverlag, 1985
    ISBN: 987-3907080023
  • Eine Broschüre über Cannabis. Zur Legalisierung von Marihuana und Haschisch. Ein Diskussionspapier der grün/bunt/autonome Jugendgruppe für den Kommunalwahlkampf 1989.
    grün/bunt/autonome Jugendgruppe, 1989

 

 

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1Anmerkung: „partei-politisch“ „direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild“

 

2Anmerkung: ggw. ist der Verkauf an Minderjährige Menschen unter 18 Jahren gesetzlich nicht verboten. Dies sollte sich bis +/- 2022 ändern.

 

3Anmerkung: gilt für Erwachsene und Minderjährige;
Anmerkung: Vgl. zu sog. „BackDoorProblematik“ in den Niederlande;

Woher kommt die Menge an Cannabis, für den quasi-legalen Besitz von Cannabis, wenn der Cannabishandel, der Cannabisanbau, die Produktgewinnung un der Verkauf gesetzlich untersagt/verboten sind?
→ Schwarzmarkt

 

4Anmerkung: In Uruguay, wurde die regulierte Cannabisfreigabe gegen denn Willen des Volkes, staatlich/politische durchgeführt.
Die Mehrheit der Bevölkerung lehnte die Legalisierung ab.

 

5Anmerkung: In Uruguay, erfolte die Cannabislegalisierung aufgrund einer staatlichen/politishen Initiative und gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung.

 

6Anmerkung betr. „Wording“:
Wohnbevölkerung anstelle von StaatsbürgerInnen (!)
→ liberale weltoffene Schweiz(-erInnen)
Verweis: Wahl-/Stimmrecht für EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in AT → Wohnbevölkerung;

 

7Anmerkung: Einschließlich jener PatientInnen welche sich privat mit Cannabis versorgen und nutzen.
Anmerkung: gegenwärtiges gesellschaftliche Problematik der sog. Schwarzmarktabhängige CannabispatientInnen:
→ keine Qualitätskontrolle der Cannabisprodukte,
→ kein „Schutz“ vor Verunreinigung und unpassenden Beimengungen (u.a. Blei),
PatientInnensicherheit,
→ Therapieeffekte, Therapieziele, Therapiezielerreichung

 

8Verweis: Regulierungsmodell Uruguays

 

9Anmerkung: Frau L.S. (GB)

 

10Verweis: Regulierungsmodell Spaniens/Kataloniens sowie Uruguay,

 

11Anmerkung: Aktivist / Pirat M.W.
https://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/wahlen-winterthur/marc-waeckerlin-dem-pirat-graut-es-vor-vorschriften-und-verboten
https://www.landbote.ch/winterthur/standard/wie-pirat-waeckerlin-seine-partei-spaltet/story/28364476

 

12Anmerkung: Dies kommt einem quasi öffentlichen Bekenntnis/Geständnis zum illegalen/gesetzwidrigen Cannabiskonsum und einem Gestädnis vom gesetzeswidrigen Handeln gleich.
mögliche Repressalien ?
Jobverlust, Kundenverlust, soziale und wirtschaftliche Ausgrenzungen, Führerscheinentzug, Waffenscheinentzug, usw.

 

13Anmerkung: bei anderen Forschungsprojekten gibt es (partei-)politische Forderungen, dass die teilenehmenden Probanten (CannabiskonsumentInnen) die Führerschein vorübergehend abgeben müssen.
→ negative Auswirkungen betreffend der Wahrnehmung/Ausübung von selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeiten
→ wie ist die heutige Handhabung bei anderen Forschungsprojekten betr. medizinischen Arzneien? Ist dabei der vorübergehende Entzug der Lenkberechtigungen (ein durch „Prüfung“ erworbenes (BürgerInnen-)Recht) üblich oder eher sehr unüblich?

 

14Anmerkung: Einschließlich CannabispatientInnen, inkl. zu betreuenden (pflegenden) älteren CannabiskonsumentInnen sowie Cannabisarzneihmitteleinnehmende Menschen (bspw. anstelle von Psychopharmaka, Opiaten und Co.)

 

15Anmerkung: Wohnbevölkerung, StaatsbürgerInnen, TouristInnen, ausländische Studierende, ...

 

16Verweis: Regulierungsmodell der Niederlande und sog. „BackDoor-Problem“

 

17Verweis: Written Testimony Supporting Senate Bill 1085, An Act Concerning the Legalization of the Retail Sale and Possession of Cannabis and Concerning Erasure of Criminal Records in the Case of Conviction Based on the Possession of a Small Amount of Cannabis and Opposing House Bill 7372, An Act Concerning Driving While Under the Influence of An Intoxicating Drug“ ACLU Connecticut → Entkriminalisierung

 

18Anmerkung: Bspw. öffentlicher Bereich und nicht-öffentlicher privater Bereich

 

19Anmerkung: Bspw. Verbote in sog. Grenzregionen / grenznahe Verbote,
Stw. Cannabistourismus bzw. CannabistouristInnen im Grenzgebiet

 

20Anmerkung: Bspw. Kinderspielplätzen, Jugendeinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendbetreuungseinrichtungen, Altenheimen, Pflegeheimen, öffentliche und private Spitäler, Bildungseinrichtungen für junge Menschen, Lokalitäten, Bars und Kneipen und und und.

 

21Anmerkung: Beispielsweise als „kontrollierte und namentliche Abgabe in Apotheken und/oder sog. geschützten Konsumbereichen“

 

22Verweis: Regulierungsmodell USA-Colorado,

 

23Verweis: Regulierungsmodell Uruguay bis zu 99 Pflanzen pro Verein und Jahr,

 

24Anmerkung: bspw. Ausschluss von Nicht-Einheimischen bzw. von jenen welche nicht Angehörige der sog. Wohnbevölkerung sind;
→ bspw. Ausschluss von TouristInnen,
→ bspw. Ausschluss von ausländichen BerufspendlerInnen,
Ergänzung: Beschränkung der zulässigen Erwerbsmengen für TouristInnen und AusländerInnen, wie bspw. in US-Bundesstaaten.

 

25Verweis: Regulierungsmodell Uruguay

 

26Anmerkung: In der Schweiz arbeitende aber nicht lebende Menschen (ArbeitspendlerInnen, WanderarbeiterInnen) / ÖserreicherInnen;
Aufnahme/Mitgliedschaft? Auschluss? Duldung/Tolerierung?

 

27Anmerkung: in der Schweiz erwerbstätige Menschen ohne ordentlichen Hauptwohnsitz im Land.

 

28Anmerkung: Limitierung (Begrenzung) des individuellen Erwerbs bzw. Besitzes.

 

29Woher kommt die Menge an Cannabis, für den quasi-legalen Besitz von Cannabis, wenn der Cannabishandel, der Cannabisanbau, die Produktgewinnung un der Verkauf gesetzlich untersagt/verboten sind?

 

30Anmerkung: u.a. aus Gründen des Schutzes von Menschen unterhalb des gesetzlichen Mindestalter.

 

31Anmerkung: siehe US-Regulierungsmodelle;

 

32Anmerkung: was auch immer dies im Detail bedeutet (?)
Anmerkung: Grundsätzlich – ob es einem gefählt oder nicht – hat jeder das Recht seinen Körper zu schädigen bzw. ein sog. „ungesunden Lebens“ zu führen.

 

33Anmerkung: Selbstkostenanteil (?): Wieviel zahlt der Staat/die Allgemeinheit, und wieviel zahlt der Einzelne; (fairer Ausgleich)

 

34Anmerkung: Verweist zu Cannabisagentur in AT;

 

35Anmerkung: Mein persönlicher Fokus sowie mein persönliches Anliegen und Interesse liegt an einer Legalisierung von Cannabis als Genuss- und Berauschungsmittel.

 

36Anmerkung: angeführte Begründung: Im (schweizerischen) Betäubungsmittelgesetz fehlt eine betreffende Klausel „Experimentierartikel“.

 

37Anmerkung: vgl. unterschiedliche Mindestalter in den USA;
föderale und pluralistische oder zentralistische und homogene/einheitliche Regelung;

 

38Verweis: USA,

 

39Anmerkung: Die Schweiz kann diesbezüglich durchwegs als VorreiterIn bezeichnet werden.

 

40Anmerkung: Testmobile zur Kontrolle gesetzeswidriger Suchtmittel und Drogen auf Verunreinigungen und gesundheitsschädliche Beimengungen;

 

41Anmerkung: geschütze öffentliche Bereiche zur Einnahme/Konsumation von verbotenen Drogen, u.a. Heroin;

 

42Anmerkung: „menschliche Drogenpolitik

 

43Anmerkung betr. „Zwangstherapien“: Verweis nach Polen (Homosexualität)

 

44Anmerkung: gilt gem. Bundesgerichtsentscheid auch für Minderjährige.

 

45Anmerkung: Werbung & Jugendschutz: Produktbewerbung im TV und im Radio bzw. Web.

 

46Anmerkung: föderales Prinzip der Eidgenossenschaft auf mögliches Vorbild für die reglementierte Cannabislegalisierung in Österreich;

 

47Anmerkung: ggw. keine diesbezügliche Regelung (?)

 

48Anmerkung: durch die CVP

 

49Anmerkung: max. 10 Gramm Cannabis,

 

50Abstimmungsergebnis: mit 63% (der abgegebenen Stimmen) abgelehnt;

 

51Anmerkung: 2020: 16 Jahre

 

52Anmerkung: Argument hinsichtlicher ein Splitting von Cannabis, wie beispielsweise:
THC-light, THC-middle, THC-strong
vgl hierzu etwaige Untereilungen bei Rauchwaren (MarkeXY light) bzw. bei alkolischen Getränken: niedriger Alkoholgehalt, mittlerer Alkoholgehalt, hoher Alkoholgehalt;

 

53Verweis: USA-Opiatproblematik und heruntergewirtschaftet Regionen bzw. allg. zur Zeit der sog. derzeitigen/gegenwärtigen „großen Wirtschaftskrise“;
Kind- und Mutterschutz:
gesellschaftliche Stigmatisierung von sucht-/drogenabhängigen werdenden Mütter und Mütter, welche während der Schwangerschaft oder der Stillperiode Opiate konsumieren.
Gesellschaftliche/nationale Herausforderung aufgrund der höheren öffentlichen Gesundheitskosten in öffentlichen Spitäler und Krankenhäuser;
stw. „öffentliche Gesundheit“
Drogenentzug bei Neugeborenen Menschen.
Klarstellung: Der Konsum von Drogen an sich, ,sagt rein gar nichts über die Person (Elternteil) aus. → keine gesellschaftliche Stigmatisierung bzw. Diskriminierung.

 

54Anmerkung: Weil, man als grundsätzlicher LegalisierungsbefürworterIn, auch die Anderen, die anderen Seite und deren Sorgen und Befürchtungen beachten sollte.
Und ich bin persönlich ein absoluter Befürworter einer Legalisierung von Cannabis als Genuss- und Berauschungsmittel.

 

55Anmerkung „Selbstbeschreibung“: Praxis Suchtmedizin Schweiz ist eine suchtmedizinische Informationsplattform für Fachpersonen aus der Grundversorgung, insbesondere für Hausärzte, welche in einem interdisziplinären Redaktionsteam (Hausarztmedizin, Pharmazie, Pflege, Psychiatrie, Psychologie, Sozialarbeit, etc.) erarbeitet wurde.
Im Handbuch finden Sie zu den gängigsten Suchtmitteln praxisbezogene Informationen. Als weiteres Angebot stellt Praxis Suchtmedizin Schweiz für Fachpersonen aus der Grundversorgung einen Email
Auskunftsdienst zur Verfügung.

 

56Anmerkung: Grenz(-en)-/Staatenübergreifende Suchthilfe
Anmerkung: gesetzeswidriger (politischer/ideologischer Kampf/Krieg gegen Drogen (engl. „war on drugs“) im Grenzgebiet Schweiz/Österreich.

 

57Anmerkung: Diesbezügliche Veröffentlichungen (auch bei anderen Thematiken) wird meinerseits aufgrund persönlicher Weltanschauung und Überzeugungen abgelehnt!

 

58Anmerkung: „einzelne Sektoren“: Forensische Genetik, Forensische Medizin, Verkehrsmedizin, sowie „forensische Chemie und Toxikologie“

 

59Anmerkung: zur Erlangung des Titels „Master of Drug Regulatory Affairs“ an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität, Bonn
Stw.: Ausbildungsproblematik in den verschiedenen Ländern

 

60Anmerkung: Habe die Stigmatisierung bzw. subjektive Einteilung und gesellschaftliche Auffassungen von Zigaretten sind böse und E-Zigaretten sind gut und cool nie nachvollziehen können.
Anmerkung: USA: 8 Tote, 900 Verletzte durch E-Zigaretten → Walmarkt Verkaufsverbot,

 

61Anmerkung: Parlamentarisches Schriftum

 

62Anmerkung: Monitoring des Konsums der Bevölkerung.
(seh ich etwas skeptisch;)

 

63Anmerkung: Die Pflege (Betreuung und Begleitung) von älteren Menschen mit einer Abhängigkeit oder einer Suchtgefährdung ist herausfordernd.
Die
Empfehlungen vom Fachverband Sucht, dem Pflegeverband SBK und Infodrog sollen Fachpersonen und Organisationen dabei unterstützen. Erfahrungen aus der Pflegepraxis zeigen: Eine klare Haltung zum Konsum von Suchtmitteln, geregelte Abläufe und die Zusammenarbeit mit der Suchthilfe entschärfen kritische Situationen vor einer möglichen Eskalation.
(Beschreibung lt. Homepage mit meinerseitigen Ergänzungen,
Bundesamt Gesundheit – BAG)
! Ein absolut zeit-aktuelles Thema , wenn auch „wahltaktisch“ von nachrangiger Bedeutung.
→ „damit „gewinnt“ man keine Wahlen“

 

Quellen:

 

iCannabis legal: In diesen Ländern ist Cannabis legal. Chip.de, 18.Feber 2020; aufgerufen im März 2020
https://praxistipps.chip.de/cannabis-legal-in-diesen-laendern-ist-kiffen-erlaubt_111906

 

ii „Cannabis könnte dem Staat über 300 Millionen pro Jahr bringen.“ NZZ, November 2019, aufgerufen im Juli 2020
https://www.nzz.ch/wirtschaft/cannabis-steuer-einnahmen-von-300-millionen-pro-jahr-ld.1522729?reduced=true

 

iii „100 Franken Busse bar auf die Hand statt eine Anzeige“ Tagesanzeiger, Jänner 2019, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/cannabiskonsum-100-franken-busse-statt-ein-verfahren/story/14897494

 

iv Betäubungsmittelgesetz der Eidgenossenschaft Schweiz
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/202002010000/812.121.pdf
siehe auch:
10 Gamm Cannabis sind erlaubt“ CBD Discounter Juli 2019, aufgerufen im Juli 2020
https://cbddiscounter.ch/blogs/news/tagged/hanf-legalisierung
siehe auch:
„Jugendliche kommen mit bis zu 10 Gramm Cannabis strafffrei davon“ Tagesanzeiger, Juli 2019, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/jugendliche-kommen-mit-bis-zu-10-gramm-cannabis-straffrei-davon/story/30966084

 

vFaktenblatt: Cannabis: Meinung der Bevölkerung zur Gesetzgebung.“
Bundesamt für Gesundheit, 2019

 

viFaktenblatt: Cannabis als Genussmittel.
Bundesamt für Gesundheit, 2018

 

viiFaktenblat: Konsum illegaler Drogen in der Schweiz im Jahr 2016.
Bundesamt für Gesundheit

 

viii „Cannabis-Konsumenten regulieren ihren Verbrauch selber“ NZZ, Jänner 2020, aufgerufen im July 2020
www.nzz.ch/schweiz/cannabis-konsumenten-regulieren-verbrauch-selber-ld.1536671?reduced=true

 

ix „Schweizer konsumieren pro Jahr 60 Tonnen Cannabis – doch die Politik träumt weiter von einer drogenfreien Welt“ NZZ, August 2018, aufgerufen im Juli 2020
https://www.nzz.ch/zuerich/schweizer-konsumieren-pro-jahr-60-tonnen-cannabis-doch-die-politik-traeumt-weiter-von-einer-drogenfreien-welt-ld.1413811?reduced=true

 

x „Grünes Licht für Cannabis-Versuche“ NZZ, Juni 2020, aufgerufen im Juli 2020,
www.nzz.ch/schweiz/nationalrat-definiert-details-fuer-cannabis-projekte-ld.1559266?reduced=true

 

xi „Cannabis könnte dem Staat über 300 Millionen pro Jahr bringen.“ NZZ, November 2019, aufgerufen im Juli 2020
www.nzz.ch/wirtschaft/cannabis-steuer-einnahmen-von-300-millionen-pro-jahr-ld.1522729?reduced=true

 

xii „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

xiii „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

xivNZZ-Newsartikel; Titel und Datum vergessen zu dokumentieren;

 

xv „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

xvi„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xvii„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xviii „Studien zu legalem Cannabiskonsum. In Düsseldorf und Bern sollen Apotheken Cannabis abgeben.“ Deutsche Apothekerzeitung, Dezember 2016, aufgerufen im Juli 2020
Siehe auch
„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xix „In Bern soll man in speziellen Clubs kiffen können.“ Tagesanzeiger, März 2015, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/in-bern-soll-man-in-speziellen-clubs-kiffen-koennen/story/11665270

 

xx„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xxi„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xxii Cannabis-Klubs als Lösug? Gastkommentar zur Drogenpolitik.
Tni-transnational institute, September 2014 www.tni.org/en/node/21281

 

xxiii„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xxiv „Cannabis-Versuch auch in Winterthur gefordert.“ tagesanzeiger, Juni 2019, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/winterthurer-parlament-will-cannabis-abgeben/story/31512004

 

xxv„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xxvi„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xxvii „Zürcher Apotheken wollen Cannabis verkaufen“ CBDdiscounter, Jänner 2013, aufgerufen im Juli 2020
https://cbddiscounter.ch/blogs/news/zurcher-apotheken-wollen-cannabis-verkaufen

 

xxviii„Hasch-Verkauf soll legal werden.“ Tagesanzeiger, Juni 2010, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/haschverkauf-soll-legal-werden/story/18794191

 

xxix„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xxx„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xxxiMarktregulierung in der Drogenpolitik. Grundpositionen der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik NAS-CPA““
NAS-Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik, Zofingen, 2013, aufgerufen im Juli 2020

 

xxxiiPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xxxiiiPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xxxiv„Zentrale Aspekte der Cannabisregulierung. Gründe, Ziele und mögliche Massnahmen“
NAS-Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik, 2015, aufgerufen im Juli 2020

 

xxxvPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xxxviPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xxxviiPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xxxviii Cannabis 2008. Update zum Cannabisbericht 1999.“
Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen, Oktober 2008

 

xxxix „Hochpotente Cannabissorten bergen ein besonderes Risiko für die Gesundheit“ NZZ, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.nzz.ch/wissenschaft/cannabis-marihuana-mit-einem-hohen-thc-gehalt-birgt-risiken-ld.1468421?reduced=true

 

xl„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xli„Zentrale Aspekte der Cannabisregulierung. Gründe, Ziele und mögliche Massnahmen“ NAS-Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik, 2015, aufgerufen im Juli 2020

 

xliiPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xliii Täglich zehn Gramm von der Stadt. tni- transnational institute, 14.August 2014, aufgerufen im März 2020, www.tni.org/en/node/21437
Genf macht vorwärt mit Cannabis-Pilotprojekt.
Tni-transnationalinstitute, Dezember 2014, www.tni.org/en/newsroom/latest-news/item/5904-genf-macht-vorwaerts-mit-cannabis-pilotprojekt
„Auch Jugendliche dürfen bis zu 10 Gramm Cannabis mitführen“ NZZ, Juli 2019, aufgerufen im Juli 2020 https://www.nzz.ch/schweiz/auch-jugendliche-duerfen-bis-zu-zehn-gramm-cannabis-mitfuehren-ld.1496521?reduced=true

 

xlivPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xlvPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xlviPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xlviiPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xlviiiPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

xlix „Gesetzesänderung Cannabisarzeimittel“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), Juni 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis/gesetzesaenderung-cannabisarzneimittel.html

 

l „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

li „Medizinische Anwendungen von Cannabis“ Bundesamt für Gesundheit, November 2019, aufgerufen im Juli 2020
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis.html

 

lii „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

liii „Medizinische Anwendungen von Cannabis“ Bundesamt für Gesundheit, November 2019, aufgerufen im Juli 2020
www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis.html

 

liv „Medizinische Anwendungen von Cannabis“ Bundesamt für Gesundheit, November 2019, aufgerufen im Juli 2020
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis.html

 

lv„Prämiengelder für Cannabis“ Neue Zürcher Zeitung, März 2013, aufgerufen im Juli 2020
https://www.nzz.ch/schweiz/hanfmedikamente-praemiengelder-fuer-cannabis-ld.153684

 

lvi „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

lviiKantonale Regelungen betr. substionsgestützte Behandlung“ Praxis Suchtmedizin Schweiz, aufgerufen im Juli 2020
https://www.praxis-suchtmedizin.ch/praxis-suchtmedizin/index.php/de/kant-verordnungen

 

lviii Betäubungsmittelgesetz der Eidgenossenschaft Schweiz
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/202002010000/812.121.pdf

 

lix „Gesetzesänderung Cannabisarzeimittel“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), Juni 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis/gesetzesaenderung-cannabisarzneimittel.html

 

lx „Gesetzesänderung Cannabisarzeimittel“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), Juni 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis/gesetzesaenderung-cannabisarzneimittel.html

 

lxi „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

lxii „Medizinische Anwendungen von Cannabis“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), November 2019, aufgerufen im Juli 2020
www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis.html

 

lxiii „Gesetzesänderung Cannabisarzeimittel“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), Juni 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis/gesetzesaenderung-cannabisarzneimittel.html

 

lxiv „Gesetzesänderung Cannabisarzeimittel“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), Juni 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis/gesetzesaenderung-cannabisarzneimittel.html

 

lxv „Studie der Universität Bern zum Cannabiskonsum nicht bewilligt“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), November 2017, aufgerufen im Juli 2020
hwww.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-14-11-2017.html

 

lxvi „Studie der Universität Bern zum Cannabiskonsum nicht bewilligt“ Bundesamt für Gesundheit (BAG), November 2017, aufgerufen im Juli 2020
hwww.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-14-11-2017.html

 

lxvii „NBA hebt Strafe auf Cannabis auf – nur vorübergehend?“ Tagesanzeiger, Juli 2020, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/nba-hebt-strafe-auf-cannabis-auf-nur-voruebergehend-825383019494

 

lxviii „Wie gefährlich sind berauschte SkifahrerInnen“ Tagesanzeiger, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/wie-gefaehrlich-sind-alkoholisierte-skifahrer/story/22923018

 

lxix „Bekiffter Todesfahrer muss sechs Jahre ins Gefängnis“ Tagesanzeiger, April 2019, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/bekiffter-todesfahrer-muss-sechs-jahre-ins-gefaengnis/story/29218709

 

lxx„kiffende Mütter, zugedröhnte Senioren“ Tagesanzeiger, Oktober 2018, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/wissen/medizin-und-psychologie/kiffende-muetter-zugedroehnte-senioren/story/26652454

 

lxxi „Darf eine Mutter kiffen und saufen?“ Tagesanzeiger, September 2014, aufgerufen im Juli 2020
https://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/index.php/39694/darf-eine-mutter-kiffen-und-saufen

 

lxxiiKinder als DealerInnen am Pausenhof“ Tagesanzeiger, August 2017, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/kultur/diverses/umschlagplatz-pausenplatz/story/26170963

 

lxxiiikiffende Mütter, zugedröhnte Senioren“ Tagesanzeiger, Oktober 2018, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/wissen/medizin-und-psychologie/kiffende-muetter-zugedroehnte-senioren/story/26652454

 

lxxiv„Neues Geschäftsmodell in US-Kneipen“ Tagesanzeiger, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/neues-geschaeftsmodell-in-uskneipen/story/18039940

 

lxxv „Armee verbietet Konsum legaler Hanfzigaretten“, Tagesanzeiger, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/armee-verbietet-konsum-legaler-hanfprodukte/story/17995064

 

lxxvi„Prämiengelder für Cannabis“ Neue Zürcher Zeitung, März 2013, aufgerufen im Juli 2020
https://www.nzz.ch/schweiz/hanfmedikamente-praemiengelder-fuer-cannabis-ld.153684

 

lxxvii Pers. Ergänzung

 

lxxviii Betäubungsmittelgesetz der Eidgenossenschaft Schweiz
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/202002010000/812.121.pdf

 

lxxix „Bundesgesetz über Arzeimittel und Medizinprodukte“ Heilmittelgesetz der Eidgenossenschaft Schweiz, aufgerufen im Juli 2020, www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002716/202001010000/812.21.pdf

 

lxxxPersönliche Ergänzung/Erweiterung

 

lxxxi „Patienten sollen leichter an Cannabis kommen.“ TagesAnzeiger, März 2020, aufgerufen im Juli 2020
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/patienten-sollen-leichter-an-cannabis-kommen/story/31028188

 

lxxxii „Cannabis von Arzt soll möglich sein“ NZZ, Juni 2020, aufgerufen im Juli 2020
https://www.nzz.ch/schweiz/nationalrat-definiert-details-fuer-cannabis-projekte-ld.1559266?reduced=true
siehe auch:
Betäubungsmittelgesetz der Eidgenossenschaft Schweiz
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/202002010000/812.121.pdf

 

lxxxiii „Bundesgericht kippt Tabaksteuer auf Hanfblüten“ Tagesanzeiger, Feber 2020, aufgerufen im Juli 2020
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/bundesgericht-kippt-tabaksteuer-auf-hanfblueten/story/29971830

 

lxxxiv„Widerstand gegen Cannabis-Apotheken“ März 2016, aufgerufen im Juli 2020
https://www.nzz.ch/schweiz/widerstand-gegen-cannabis-apotheken-1.18712586?reduced=true

 

lxxxv„Nirgenwo kiffen soviele Teenager“ NZZ am Sonntag, März 2016, aufgerufen im Juli 2020
https://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/internationaler-vergleich-nirgendwo-kiffen-so-viele-teenager-ld.10005?reduced=true

 

lxxxvi Betäubungsmittelgesetz der Eidgenossenschaft Schweiz
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/202002010000/812.121.pdf

 

lxxxviiCannabis legal: In diesen Ländern ist Cannabis legal. Chip.de, 18.Feber 2020; aufgerufen im März 2020
https://praxistipps.chip.de/cannabis-legal-in-diesen-laendern-ist-kiffen-erlaubt_111906

 

lxxxviii Betäubungsmittelgesetz der Eidgenossenschaft Schweiz
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/202002010000/812.121.pdf

 

lxxxix Cannabis 2008. Update zum Cannabisbericht 1999.“
Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen, Oktober 2008

 

xc„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xci„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xcii„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xciii„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xciv„Eine unendliche Geschichte. Die Cannabislegalisierung in Aufbruchsstimmung?“
C. L., K.W., L.S.,
Bachelor-Arbeit, Fachbereich (Ausbildungsgang) Sozialarbeit, 2016
Hochschule Luzern. Lucerne University of Applied Science and Arts,

 

xcv „Kurse, Vorträge und andere Referententätigkeiten“ SwissMedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, aufgerufen im Juli 2020, www.swissmedic.ch/

 

xcvi „Cannabis-Gegner“ aufgerufen im Juli 2020
Publizierung/Veröffentlichung von Klarnamen von CannabisgegnerInnen
https://www.medcan.ch/images/MEDCAN_Cannabis-Gegner.jpg
Anmerkung: kritisch über namentliche Nennung von politischen AktivistInnen nachdenken (!)

 

 

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