Umfrage:
Cannabis als Genussmittel
(gilt ausdrücklich nicht für/bei medizinisches Cannabis)
im Aufbau;
Sollte Cannabis, unabhängig vom THC-Gehalt grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt werden?
Sollen Cannabisprodukte mit einem geringen THC-Gehalt ab 16 Jahren konsumiert werden dürfen?
Soll der Erwerb und Konsum von Cannabis bzw Cannabisprodukten ausschließlich der einheimischen Bevölkerung (gesetzlich) erlaubt werden, jedoch für Touristinnen und Touristen verboten bleiben?
Soll der Konsum von Cannabis bzw. Cannabisprodukten im öffentlichen Raum ebenso legalisiert werden, oder ausschließlich der Konsum im privaten Bereich?
Soll für "cannabisverherrlichende" Musik ein allgemeines gesetzliches Schutzalter von 18 gelten?
Hinsichtlich dem Schutz von Menschen unter dem gesetzlichen Mindestalter, sollte die Aufbewahrung von Cannabis im privaten Bereich, wie folgt erfolgen:
Soll es ein allgemeines Cannabisbewerbungsverbot im öffentlichen Raum geben?
Soll der Konsum von Cannabis außerhalb des privaten Bereich, ausschließlich in sogenannten CannabisSocialClubs erlaubt werden?
Soll zur Vorbeugung eines sog. "Cannabistourismus" im Grenzgebiet (rd. 10 bis 25 km von der Landesgrenze ins Landesinnere) ein allgemeines Cannabiserwerbsverbot und ein Cannabiskonsumstättenverbot gelten?
Sollen Cannabis und Cannabisprodukte für medizinische Anwendungen, ausschließlich über das landesweite Apothekennetz(-werk) vertrieben werden?
Soll der (Eigen-)Anbau von Cannabis für den persönlichen (Eigen-)Bedarf verboten sein, wenn junge Menschen (jünger als das gesetzliche Mindestalter) im Haus bzw. on der Wohnung leben?
Der (Eigen-)Anbau von Cannabis für den (Eigen-)Bedarf, sollte meiner Meinung nach
Soll der Erwerb von Cannabis und Cannabisprodukten ausschließlich in staatlichen Verkaufsstätten möglich sein?
Soll der Cannabiskonsum an öffentlichen Badeplätzen grundsätzlich erlaubt werden?
Soll hinsichtlich dem Mindestalter hinsichtlich dem Eigenanbau von Cannabis ein allgemein höheres Mindestalter gelten, als hinsichtlich dem Erwerb und Konsum?
Soll der Eigenanbau von Cannabis für den persönlichen Eigenbedarf nur mittels staatlicher Erlaubnis (staatlicher Lizenz) erlaubt werden?
Soll der Eigenanbau verboten sein, wenn dieser von außen ersichtlich (erkennbar) ist?
Der Eigenanbau von Cannabis für den persönlichen Eigenbedarf, sollte pro Person
Soll der Konsum von Cannabis von Menschen (Angestellten) in "sensiblen" Bereichen, wie beispielsweise im medizinischen Bereich, LenkerInnen im ÖPNV, MitarbeiterbeiterInnen von Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen allgemein verboten werden?
Sollen hinsichtlich den Jugendschutzbestimmungen betreffend Cannabis, die gleichen Regeln wie betreffend Alkohol bzw. alkoholischen Getränken gelten?
Sollen hinsichtlich den Jugendschutzbestimmungen betreffend Cannabis, die gleichen Regeln wie betreffend Tabakwaren gelten?
Soll der Konsum von Cannabis von/durch älteren und zu betreuenden Menschen in diesbezüglichen Betreuungseinrichtungen (Altersheimen, betreute Wohngemeinschaften, Pflegeheimen 24/7 Betreuung) nur gestattet werden, wenn es dafür eine medizinische Notwendigkeit gibt und dies ärztlich verschrieben wurde
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Soll der persönliche Eigenanbau von Cannabis für den persönlichen Eigenbedarf nur dann erlaubt sein, wenn es eine medizinische Notwendigkeit hierfür und eine diesbezügliche ärztliche Verschreibung gibt?
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Sollten Cannabisprodukte mit einem sehr geringen THC-Gehalt ab 14 Jahren konsumiert werden dürfen?
Sollen ausschließlich Erwerb und Konsum von Cannabisblüten legalisiert werden, der Erwerb und Konsum von Cannabishaltigen Lebensmitteln und Getränken (einschl. THC-haltigen alkoholischen Getränken) verboten bleiben?
Sollen die Bestimmungen der Cannabislegalisierung, zentralistisch und einheitlich für das gesamte Bundesgebiet gelten, ohne dass die einzelnen Landesgremien (Länderregierungen, Länderparlamente) einzelne Verschärfungen oder Lockerungen erlassen können?
Sollen hinsichtlich Verkehrssicherheit bei der Einnahme (Konsumation) von Cannabis bzw. Cannabisprodukte, die gleichen Richtlinien und Handhabungen gelten, wie bei Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigenden Medikamenten?
Primär befürworte ich eine reglementierte Cannabisfreigabe, nach Vorbild
Hinsichtlich dem Konsum von Cannabis im nicht-privaten Bereich (sprich im öffentlichen Raum), befürworte ich,
Das gesetzliche Schutzalter (Mindestalter) für den Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis bzw. Cannabisprodukte, sollte betragen:
Soll der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum, allgemein in der Zeit von 07 bis 21 Uhr untersagt werden?
Soll es ein bundesweites und staatliches Register von Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten geben?
Sollen Erwerbsmengen und Sorten, namentlich erfasst und in einem Register erfasst werden?
Sollten sog. Cannabisautomaten (ähnlich Zigarettenautomaten) grundsätzlich erlaubt oder verboten sein?
Sollten für Touristinnen und Touristen die gleichen Regelugen betreffend Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis gelten wie für Einheimische (StaatsbürgerInnen)?
Sollen Kauf/Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis für TouristInnen grundsätzlich verboten werden?
Soll es den einzelnen Ländern überlassen werden, ob der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit erlaubt wird?
Soll der Eigenanbau von Cannabis für den persönlichen Eigenbedarf beispielsweise auf 3 Pflanzen in der Blüte pro Person bzw. maximal 8 weibliche Pflanzen in der Blüte je Haushalt begrenzt werden?
Sollen HauseigentümerInnen (VermieterInnen) das Recht haben, ein ähnliches Verbot wie beispielsweise betreffend Haustieren, hinsichtlich den persönlichen Anbau von Cannabis in den angemieteten Wohmräumlichkeiten auszusprechen, bzw. diese in Mitvertragsklauseln oder in der Hausordnung zu verankern?
Sollen HauseigentümerInnen (VermieterInnen) das Recht haben, ein ähnliches Verbot wie beispielsweise betreffend Haustieren, hinsichtlich den Konsum von Cannabis in den angemieteten Wohmräumlichkeiten auszusprechen, bzw. diese in Mitvertragsklauseln oder in der Hausordnung zu verankern?
Der Konsum von Cannabis vor Menschen unterhalb des gesetzlichen Mindestalter, sollte im Eigenheim bzw. der eigenen Wohnung grundsätzlich verboten werden?
Soll es den BetreiberInnen von Tanz-, Nacht- und Eventlokalitäten überlassen werden, ob der Konsum von Cannabis erlaubt oder verboten ist?
Soll das Lenken von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis gemäß den Bestimmungen wie bei Alkohol geregelt werden?
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Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss on Cannabis, sollte
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