Unumstößlicher (Ehren-)Kodex
(was eigentlich selbstverständlich sein sollte)
o) Keine Verabreichung von Drogen -aller Art- ohne Einverständnis – keine „heimliche“ unter-Drogen-Setzung !
o) Keine Verabreichung von Drogen -insbesondere mit einem hohen Suchtpotential- um eine Sucht und somit ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen !
o) Keine Ausnutzung von berauschten Zuständen !
o) Keine Abgabe von Drogen für persönliche/körperliche Gefälligkeiten !
o) Beachtung, dass im berauschten Zustand, eine etwaiges Einverständnis als null und nichtig gelten kann.
o) Keine Ausnutzung von einem Sucht-/Abhängigkeitsverhältnis i.A. sowie von emotionalen Ausnahmensituationen sowie finanziellen und anderen Notlagen (für persönliche/körperliche Gefälligkeiten)
sowie im Allgemeinen
o) sich weder für Geld, Macht (über andere Menschen), Ruhm einspannen lassen,
und insbesondere
o) niemals andere vorsätzlich für eigene Vorteile (Geld, Macht, Ruhm) einspannen.
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